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Eigentumswohnung Hallwang bei Salzburg

In Hallwang bei Salzburg wird gegenwärtig eine Wohnung annonciert. Die Fläche liegt bei 79 qm mit 3 Zimmern. Die Wohnung kostet 497.000,- Euro, Vermittlungsprovision ist nicht berücksichtigt. Es ist eine Etagenwohnung. Das Objekt ist von 2011. Über die Schaltfläche "Zum Expose" gelangen Sie direkt auf die Webpräsenz des Immobilienmaklers. Dort finden Sie detaillierte Informationen, wie z. B. Objektbeschreibungen, Lagebeschreibungen, Höhe des Wohngelds, mehr Fotos und zum Teil Videos. Und natürlich die Kontaktinformationen, um einen Termin zur Besichtigung zu vereinbaren.

Eigentumswohnungen

Moderne, neuwertige Familienwohnung mit großem Balkon und bester Aussicht

Etagenwohnung in 5300 Hallwang bei Salzburg

Die 3-Zimmer-Wohnung in Hallwang-Zilling bietet modernen Wohnkomfort und eine atemberaubende Aussicht. Die Wohnung verfügt über einen großzügigen Wohnbereich mit offener Wohnküche und einem einladenden Eingangsbereich. Ein Highlight ist der große Balkon mit Blick auf die umliegende Landschaft. Die beiden Schlafzimmer sind ideal geschnitten und das moderne Badezimmer verfügt über eine Wanne mit Fenster. Ein getrenntes WC mit Dusche rundet das Angebot ab. Zur Ausstattung gehören eine hochwertig ausgestattete Einbauküche, ein separater Abstellraum, ein geräumiges Kellerabteil, gute Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz, Kinderspielplatz, und ausreichend Besucherparkplätze. Ein Tiefgaragenplatz und ein Außenstellplatz sind inklusive. Nur wenige Minuten von Salzburg entfernt, bietet diese Wohnung ein ideales Zuhause zum Wohlfühlen.

Zimmer: 3 Baujahr: 2011 (Immobilie zum Kauf)https://www.alphaus.immo/Eigentumswohnungen-Hallwang-bei-Salzburg.html
zum Expose 5300 Hallwang bei Salzburg

FAQs

1. Kann ich meine Eigentumswohnung vermieten?

Ja, in der Regel ist eine Vermietung der Eigentumswohnung möglich. Es gelten jedoch bestimmte Regelungen, die in der Hausordnung festgehalten sind.

2. Muss ich an den Gemeinschaftskosten der Eigentümergemeinschaft beteiligt werden?

Ja, als Eigentümer einer Wohnung in einer Gemeinschaft sind Sie verpflichtet, sich an den gemeinschaftlichen Kosten wie Reinigung, Instandhaltung und Verwaltung zu beteiligen.

3. Gibt es besondere Regelungen für die Nutzung von Gemeinschaftsräumen?

Ja, die Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Waschküche, Fahrradraum oder Garten ist in der Regel in der Hausordnung geregelt. Hier sollten Sie sich vorab informieren.

4. Welche Versicherungen sollte ich als Eigentümer einer Wohnung abschließen?

Eine Wohngebäudeversicherung und eine Haftpflichtversicherung sind für Eigentumswohnungen unverzichtbar. Sie schützen vor finanziellen Schäden bei Schäden am Gebäude oder durch Dritte.

5. Wie kann ich mich aktiv am Gemeinschaftsleben in der Eigentümergemeinschaft beteiligen?

Sie können sich z.B. in der Eigentümerversammlung einbringen, an Gemeinschaftsveranstaltungen teilnehmen oder bei konkreten Projekten Unterstützung anbieten. Es gibt viele Möglichkeiten, sich aktiv einzubringen.

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03.09.2025 - © Immonia GmbH - Software Immobilienmakler