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Eigentumswohnung Hallwang bei Salzburg

In Hallwang bei Salzburg wird gegenwärtig eine Wohnung annonciert. Die Fläche liegt bei 74,84 qm mit 3 Zimmern. Die Wohnung kostet 465.000,- Euro, Vermittlungsprovision ist nicht berücksichtigt. Es ist eine Wohnung. Das Objekt ist von 2016. Über die Schaltfläche "Zum Expose" gelangen Sie direkt auf die Webpräsenz des Immobilienmaklers. Dort finden Sie detaillierte Informationen, wie z. B. Objektbeschreibungen, Lagebeschreibungen, Höhe des Wohngelds, mehr Fotos und zum Teil Videos. Und natürlich die Kontaktinformationen, um einen Termin zur Besichtigung zu vereinbaren.

Eigentumswohnungen

Sonnenplatz mit Stil - inkl. Wohnbauförderung - Hallwang Tiefenbach

Wohnung in 5300 Hallwang bei Salzburg

Das 2016 errichtete 3-Zimmer-Wohnung bietet modernes Wohngefühl, eine durchdachte Raumaufteilung und stilvolle Ausstattung. Die helle Atmosphäre und klare Architektur schaffen ein harmonisches Zuhause. Ein großzügiger Balkon lädt zum Entspannen ein, während zwei PKW-Abstellplätze im Freien zur Verfügung stehen. Die Betriebskosten belaufen sich auf EUR 212,86 brutto und die Rücklage beträgt rund EUR 112.000. Eine Wohnbauförderung in Höhe von etwa EUR 20.000 kann übernommen werden, wodurch der Kaufpreis auf EUR 445.000 sinkt. Die hochwertige Ausstattung umfasst eine moderne Markenküche, elektrische Markise am Balkon, manuelle Rollläden in allen Räumen sowie eine nahwärmeversorgte Teilflächenheizung mit Pelletsheizung. Die Energieversorgung wird von der Firma Pro Energy Contracting GmbH gewährleistet, inklusive Wartung, Instandhaltung und einem 24-Stunden-Notdienst. Diese Wohnung bietet Qualität, Nachhaltigkeit und Komfort und eignet sich ideal für Menschen, die Lebensqualität und Immobilienwert schätzen.

Zimmer: 3 Baujahr: 2016 (Immobilie zum Kauf)https://www.niki-immobilien.at/Eigentumswohnungen-Hallwang-bei-Salzburg.html
zum Expose 5300 Hallwang bei Salzburg

FAQs

1. Kann ich meine Eigentumswohnung vermieten?

Ja, in der Regel ist eine Vermietung der Eigentumswohnung möglich. Es gelten jedoch bestimmte Regelungen, die in der Hausordnung festgehalten sind.

2. Muss ich an den Gemeinschaftskosten der Eigentümergemeinschaft beteiligt werden?

Ja, als Eigentümer einer Wohnung in einer Gemeinschaft sind Sie verpflichtet, sich an den gemeinschaftlichen Kosten wie Reinigung, Instandhaltung und Verwaltung zu beteiligen.

3. Gibt es besondere Regelungen für die Nutzung von Gemeinschaftsräumen?

Ja, die Nutzung von Gemeinschaftsräumen wie Waschküche, Fahrradraum oder Garten ist in der Regel in der Hausordnung geregelt. Hier sollten Sie sich vorab informieren.

4. Welche Versicherungen sollte ich als Eigentümer einer Wohnung abschließen?

Eine Wohngebäudeversicherung und eine Haftpflichtversicherung sind für Eigentumswohnungen unverzichtbar. Sie schützen vor finanziellen Schäden bei Schäden am Gebäude oder durch Dritte.

5. Wie kann ich mich aktiv am Gemeinschaftsleben in der Eigentümergemeinschaft beteiligen?

Sie können sich z.B. in der Eigentümerversammlung einbringen, an Gemeinschaftsveranstaltungen teilnehmen oder bei konkreten Projekten Unterstützung anbieten. Es gibt viele Möglichkeiten, sich aktiv einzubringen.

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11.03.2026 - © Immonia GmbH - Software Immobilienmakler